13_Sechs Jahre Pause und nun geht es weiter
probleme derzeit: ich will vermeiden dass mir die wko wegen gewerbeschein zuwesteigt. i arbeit ohne
als freier dienstnehmer
aber nicht als neuer selbständiger, der ja nur auf wenige sparten reserviert ist.
beim freien dienstnehmer liest die sozialversicherung rein und will dass ich angstelltenverh. mach weil dann cashens mehr ab.
ich jedoch möchte michgeringfügig selber versichern mit 54 im monat.
selbständig gibts zwei möglichkeiten
entweder du verdienst ganz viel und zahlst die ganzen steuern
oder du verdienst geringfügig und zahlst als klaner krabbler wenig.
was ich weiterhin in diesem blog eruieren will: wenn man (wenigstens nur vorübergehend) beim ams gemeldet ist und wohlweislich abstand nimmt von dem hartzIV abklatsch, der bei uns 'bedarfsorient.mindestsich.' heisst, dann gibts gewissen prämissen zu berücksichtigen, was das melden geringfügiger nebeneinkünfte betrifft.
sind die einkünfte (etwa freierDienstnehmer) rglmg, fällt erstens der tageshöchstbetrag und zweitens genügt die einfache meldung.
schwer aber wirds wenn man es mit honorarnoten macht. weil da ist die entwicklung volatil, i.e. unregelmäßig. die HN sind monatlich vorzuweisen, der tageshöchstbetrag ist zu berücksichtigen. bezugsaufhebung wurde schon verhängt einem freund, der nicht rechtzeitig die BEENDIGUNG des HN-erhalts mitteilte! er verdiente also nix mehr dazu, und bekam bezugsaufhebung (mit krankenversicherungsstop) weil er das NIX-verdienen nicht gemeldet hatte! soviel nur zu der art, wie das ams es uns verunmöglicht, dass wir uns selbsttätig wieder im arbeitsmarkt integrieren.
als freier dienstnehmer
aber nicht als neuer selbständiger, der ja nur auf wenige sparten reserviert ist.
beim freien dienstnehmer liest die sozialversicherung rein und will dass ich angstelltenverh. mach weil dann cashens mehr ab.
ich jedoch möchte michgeringfügig selber versichern mit 54 im monat.
selbständig gibts zwei möglichkeiten
entweder du verdienst ganz viel und zahlst die ganzen steuern
oder du verdienst geringfügig und zahlst als klaner krabbler wenig.
was ich weiterhin in diesem blog eruieren will: wenn man (wenigstens nur vorübergehend) beim ams gemeldet ist und wohlweislich abstand nimmt von dem hartzIV abklatsch, der bei uns 'bedarfsorient.mindestsich.' heisst, dann gibts gewissen prämissen zu berücksichtigen, was das melden geringfügiger nebeneinkünfte betrifft.
sind die einkünfte (etwa freierDienstnehmer) rglmg, fällt erstens der tageshöchstbetrag und zweitens genügt die einfache meldung.
schwer aber wirds wenn man es mit honorarnoten macht. weil da ist die entwicklung volatil, i.e. unregelmäßig. die HN sind monatlich vorzuweisen, der tageshöchstbetrag ist zu berücksichtigen. bezugsaufhebung wurde schon verhängt einem freund, der nicht rechtzeitig die BEENDIGUNG des HN-erhalts mitteilte! er verdiente also nix mehr dazu, und bekam bezugsaufhebung (mit krankenversicherungsstop) weil er das NIX-verdienen nicht gemeldet hatte! soviel nur zu der art, wie das ams es uns verunmöglicht, dass wir uns selbsttätig wieder im arbeitsmarkt integrieren.
Freigewerbler - 14. Mai, 15:25